Motive und Ziel
Die kreative Nutzung unseres Gebäudebestands ist eine lohnende Gestaltungsaufgabe. Dem Gemeinwohl dienende Umnutzungen, z.B. für soziale Einrichtungen, Bildung, Sport, Kultur, für öffentliche Freiräume, aber auch für öffentlich geförderte Wohnungen oder für neue Wohnformen mit Gemeinschaftsräumen für die Nachbarschaft schonen nicht nur die Ressource der grauen Energie, sie können auch als lebendiges Zeugnis für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt verstanden werden.
Diese Räume dienen dem Alltag der Menschen. Die Gestaltung der ursprünglich für andere Zwecke errichteten Bauwerke bietet oftmals neue und noch ungewohnte Lösungen an: Aus Kommerz wird Kultur, aus Gewerbe vielleicht gemeinschaftlicher Wohnraum, ehemalige Verkehrsflächen werden grün.
Der Umgang mit bestehenden Gebäuden, d.h. mit dem baukulturellen Erbe, ist aus drei Gründen von zentraler Bedeutung: Erstens sollte die im Bestand gebundene graue Energie bewahrt und nicht durch Abriss und Neubau verschwendet werden, gleichzeitig wird nach Möglichkeit die Transformation genutzt, um den Gebäudebetrieb auf grüne Energie umzustellen. Schließlich bergen gerade ältere Gebäude und Ensembles ein Identifikationspotenzial, einen immateriellen Wert, der durch Erinnerungen und Geschichten zur lokalen Identität beiträgt.
Im Rahmen dieses Auszeichnungsverfahrens werden Projekte gesucht, die beispielhaft zeigen, wie dies gelingen kann. Die Projekte – Gebäude oder Freiräume – sollen öffentlich zugänglich sein, größeren Gruppen von Menschen dienen, gemeinschaftlich nutzbar sein oder möglichst solidarisches Verhalten unterstützen – im Gegensatz zu individuellen Interessen und wirtschaftlichem Wettbewerb. Sie bieten Anknüpfungspunkte für die Menschen im umgebenden Quartier oder der ganzen Stadt.
Beispielhaft können dies Einrichtungen sein für:
- Bildung
- Kultur
- Sport
- Freizeit
- gemeinschaftliches Wohnen
- gemeinschaftliches Handwerken, Gärtnern, Kreativität
- Naturerfahrung
- nutzungsgemischte Objekte mit gemein¬wohlorientierten Teilen
Diese Projekte sollen durch Umnutzung, Wiedernutzung oder Umbau bestehender Bauwerke entstanden sein. Neubauten als Anbauten oder Ergänzungen in einem bestehenden Ensemble sind zulässig.
Es ist Tradition, dass der hessische Baukulturpreis auch die Planungskultur mitbetrachtet, also die Strategien und Kooperationen, die bei der Projektentwicklung, der Planung und dem Bau und in Abhängigkeit vom lokalen Kontext zu beispielhaften Lösungen geführt haben. Dies gilt insbesondere für geeignete Kooperationen und Allianzen, die zur Durchführung der Projekte beitragen.
Teilnahmebedingungen und zeitlicher Ablauf des Auszeichnungsverfahrens
Das Auszeichnungsverfahren richtet sich an öffentliche und private Bauherrinnen und Bauherren, Träger von Einrichtungen, Planerinnen und Planer aller Fachrichtungen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine mit entsprechenden Projekten.
Das Einreichen mehrerer Beiträge ist möglich. Ein Projekt darf jedoch nicht Gegenstand verschiedener Beiträge sein.
30. April 2025
Abgabe der Beiträge für die erste Phase des Auszeichnungsverfahrens
6. Juni 2025
Bekanntgabe der Teilnehmer, die an der zweiten Phase beteiligt sind
30. Juni 2025
Abgabe der Beiträge für die zweite Phase des Auszeichnungsverfahrens
23. Oktober 2025
Preisverleihung in Kassel