JURY

Dr. Gerrit Stratmann

Hessische Staatskanzlei, Vertreter des Schirmherrn

Karin Jasch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Andrej Müller

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Sophia von den Driesch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Michael Porth

Hessisches Ministerium der Finanzen

Thorsten Schmidt

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Alisa Erb

Hessischer Städte- und Gemeindebund

Tanja Charlotte Pflug

Hessischer Städtetag

Simone Ferrari / Jörg Krämer

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler

Ingenieurkammer Hessen

Fabienne Weihrauch

LAG Soziale Brennpunkte Hessen e.V.

Prof. Stefan Rettich

Universität Kassel, Fachgebiet Städtebau

Caroline Thaler / Stefan Anspach

Montag Stiftung Urbane Räume

PREISE

Gudensberg

G1, Sozial-Integratives Kommunikations- und Begegnungszentrum

Hattersheim am Main

Stadthalle Hattersheim

Kassel Bettenhausen

Hochbunker Agathof – vom Bunker zum Kulturzentrum

Tann (Röhn)

Elf-Apostelhaus /Judenschule Tann. Quartiers- & Nachbarschaftszentrum

Wildeck-Hönebach

Dorftreffpunkt Niemeyerhaus

Zum Verfahren

Motive und Ziel

Die kreative Nutzung unseres Gebäudebestands ist eine lohnende Gestaltungsaufgabe. Dem Gemeinwohl dienende Umnutzungen, z.B. für soziale Einrichtungen, Bildung, Sport, Kultur, für öffentliche Freiräume, aber auch für öffentlich geförderte Wohnungen oder für neue Wohnformen mit Gemeinschaftsräumen für die Nachbarschaft schonen nicht nur die Ressource der grauen Energie, sie können auch als lebendiges Zeugnis für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt verstanden werden.

Diese Räume dienen dem Alltag der Menschen. Die Gestaltung der ursprünglich für andere Zwecke errichteten Bauwerke bietet oftmals neue und noch ungewohnte Lösungen an: Aus Kommerz wird Kultur, aus Gewerbe vielleicht gemeinschaftlicher Wohnraum, ehemalige Verkehrsflächen werden grün.

Der Umgang mit bestehenden Gebäuden, d.h. mit dem baukulturellen Erbe, ist aus drei Gründen von zentraler Bedeutung: Erstens sollte die im Bestand gebundene graue Energie bewahrt und nicht durch Abriss und Neubau verschwendet werden, gleichzeitig wird nach Möglichkeit die Transformation genutzt, um den Gebäudebetrieb auf grüne Energie umzustellen. Schließlich bergen gerade ältere Gebäude und Ensembles ein Identifikationspotenzial, einen immateriellen Wert, der durch Erinnerungen und Geschichten zur lokalen Identität beiträgt.

Im Rahmen dieses Auszeichnungsverfahrens werden Projekte gesucht, die beispielhaft zeigen, wie dies gelingen kann. Die Projekte – Gebäude oder Freiräume – sollen öffentlich zugänglich sein, größeren Gruppen von Menschen dienen, gemeinschaftlich nutzbar sein oder möglichst solidarisches Verhalten unterstützen – im Gegensatz zu individuellen Interessen und wirtschaftlichem Wettbewerb. Sie bieten Anknüpfungspunkte für die Menschen im umgebenden Quartier oder der ganzen Stadt.

Beispielhaft können dies Einrichtungen sein für:

  • Bildung
  • Kultur
  • Sport
  • Freizeit
  • gemeinschaftliches Wohnen
  • gemeinschaftliches Handwerken, Gärtnern, Kreativität
  • Naturerfahrung
  • nutzungsgemischte Objekte mit gemein¬wohlorientierten Teilen

Diese Projekte sollen durch Umnutzung, Wiedernutzung oder Umbau bestehender Bauwerke entstanden sein. Neubauten als Anbauten oder Ergänzungen in einem bestehenden Ensemble sind zulässig.

Es ist Tradition, dass der hessische Baukulturpreis auch die Planungskultur mitbetrachtet, also die Strategien und Kooperationen, die bei der Projektentwicklung, der Planung und dem Bau und in Abhängigkeit vom lokalen Kontext zu beispielhaften Lösungen geführt haben. Dies gilt insbesondere für geeignete Kooperationen und Allianzen, die zur Durchführung der Projekte beitragen.

Teilnahmebedingungen und zeitlicher Ablauf des Auszeichnungsverfahrens

Das Auszeichnungsverfahren richtet sich an öffentliche und private Bauherrinnen und Bauherren, Träger von Einrichtungen, Planerinnen und Planer aller Fachrichtungen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine mit entsprechenden Projekten.

Das Einreichen mehrerer Beiträge ist möglich. Ein Projekt darf jedoch nicht Gegenstand verschiedener Beiträge sein.

30. April 2025
Abgabe der Beiträge für die erste Phase des Auszeichnungsverfahrens

6. Juni 2025
Bekanntgabe der Teilnehmer, die an der zweiten Phase beteiligt sind

30. Juni 2025
Abgabe der Beiträge für die zweite Phase des Auszeichnungsverfahrens

23. Oktober 2025
Preisverleihung in Kassel

Preisverleihung

Preisverleihung & Ausstellung im Hallenbad Ost, Kassel

Die Preisverleihung und die Ausstellung aller Beiträge, die es in die zweite Runde geschafft haben, finden in diesem Jahr am 23. Oktober im ehemaligen Hallenbad Ost in Kassel statt – selbst ein gelungenes Beispiel für die erfolgreiche Transformation im Bestand. Heute dient das Gebäude als vielseitige Event-Location und bietet damit den perfekten Rahmen für Austausch und Inspiration.

Im Rahmen der Veranstaltung lädt das Netzwerk Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen zum gemeinsamen Austausch ein. Eingeladen sind nicht nur die rund 70 Städte und Gemeinden des Netzwerks, sondern alle Akteurinnen und Akteure der nachhaltigen Stadtentwicklung in Hessen, die sich vertieft mit dem Thema „Transformation im Bestand“ beschäftigen möchten.

Das begleitende Programm bietet:

  • Fachvorträge zur erfolgreichen Transformation von Bestandsgebäuden
  • Geführte Rundgänge zu beispielhaften Projekten in Kassel
  • Viel Raum für Diskussion, Begegnung und Austausch

Programm und Anmeldung

Ihre Ansprechpartnerinnen für den Landespreis Baukultur

Xenia Diehl

HA Hessen Agentur GmbH

Mainzer Str. 118, 65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 / 95017 – 8451

E-Mail: baukultur@hessen-agentur.de

Laura Guthier

HA Hessen Agentur GmbH

Mainzer Str. 118, 65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 / 95017 – 8295

E-Mail: baukultur@hessen-agentur.de